SiGe-Koordination
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung weist in seiner Baustellenverordnung BaustellV BGBI.I S.1283 vom 10.06.98 dem Bauherren eine gewisse Verantwortung für die auf der Baustelle zu.
In unserer Kompetenz liegt es wiederum, Ihnen diese Verantwortung abzunehmen und die erforderliche Überwachung und Koordination zu übernehmen.
In der Planungsphase
- Vorankündigung größerer Bauvorhaben beim Staatl. Amt für Arbeitsschutz
- Mitwirken bei der Erstellung des Bauzeitenplans
- Aufstellen einer Baustellenordnung
- Ausarbeitung des SiGe-Plans
- Beratung bei der Ausschreibung
- Erstellung der Vorankündigung in der Ausführungsplanung
In der Ausführungsplanung
- Mitwirken bei der Erstellung des Baustelleneinrichtungsplans
- Koordination des Baugeschehens/ Einhaltung des SiGe-Plans
- kontinuierliche Überwachung vorher festgelegter Arbeitschutzmaßnahmen
Kontakt
Clever Architekten + Ingenieure
Gansauweg 118
34431 Marsberg
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