ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Clever Architekten +Ingenieure ist bemüht, ihre Website und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt https//:www.clever-architekten.de gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.
Methodik der Prüfung: Selbstprüfung
Erstellt am: 08.07.2025
Zuletzt geprüft am: 08.07.2025
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
- In den Webauftritt eingebundene Fotos sind teilweise nicht beschreibbar
- Seitenleisten könnten teilweise nicht lesbar sein
- Die aktuell verwendeten Farbtöne erreichen bei einem Browser-Zoomfaktor von 100 Prozent nicht alle den erforderlichen Kontrast.
Stand: 08.07.2025
NICHT BARRIEREFREIE INHALTE
Gründe
- Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter Fotos konnten diese noch nicht barrierefrei gestaltet werden
- Nichtlesbare Seitenleistens sind systembedingt
Barrierefreie Alternativen:
- Texte sind vergrößerbar
FEEDBACK UND KONTAKTANGABEN
Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.
Kontakt
Clever Architekten+Ingenieure: info@clever-architekten.de
Schreiben Sie uns eine Mail über die angegebene Mailadresse. Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Barrierefreiheit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.
DURCHSETZUNGSVERFAHREN
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf